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    Das WWW-Angebot der Universität Bamberg wird im Auftrag des Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg veröffentlicht.

    Anschrift


    Otto-Friedrich-Universität Bamberg
    Kapuzinerstraße 16 
    96047 Bamberg 
    Telefon 0951 863-0  
    Telefax 0951 863-1005
    E-Mail: post(at)uni-bamberg.de
    Internet: www.uni-bamberg.de


    USt-ID-Nr.


    DE 811283362


    Rechtsform


    Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***). Sie nimmt eigene Angelegenheiten als Körperschaft (Körperschaftsangelegenheiten), staatliche Angelegenheiten als staatliche Einrichtung wahr – Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***).


    Vertretungsberechtigte Person


    Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wird vom Vorsitzenden der Universitätsleitung, Herrn Präsident Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert, gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne von § 5 Telemediengesetz *) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag **) ist der Präsident. Für namentlich oder mit einem gesonderten Impressum gekennzeichnete Beiträge liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Autoren.


    Aufsichtsbehörde


    Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
    Salvatorstraße 2
    80333 München
    Internet: www.km.bayern.de/

    Die Aufsichtsbefugnisse des Staatsministeriums ergeben sich aus den Einzelbestimmungen des BayHSchG ***)


    Aufsichtsbehörde


    Die inhaltliche Verantwortung für die WWW-Seiten der Kompetenz- und Servicestelle CEUS liegt, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Leiter der Kompetenz- und Servicestelle CEUS.

    Leitung: Achim Ulbrich-vom Ende
    An der Weberei 5, 96047 Bamberg
    Telefon: +49 951 863-2770, Zentrale: +49 951 863-2714
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    Datenschutz


    __________________________

    *) Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl I S. 179).

    **) Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (Bek. vom 7. Juni 2011 – GVBl S. 258), in Kraft getreten am 01.01.2013.

    ***) Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245).