Kursthemen

  • Allgemeines

  • Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für die Hochschulen in Bayern

    CEUS ist ein Projekt der Kompetenz- und Servicestelle CEUS an der Universität Bamberg. 

    Hauptaufgabe der Abteilung ist das vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst im Jahr 1999 initiierte Projekt CEUS (Computerbasiertes Entscheidungsunterstützungssystem für die Hochschulen in Bayern). Im Rahmen einer hierarchisch verteilten Architektur werden dabei an den Hochschulen in Bayern und am Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst lokale Data-Warehouse-Systeme eingeführt.

    Das Leistungsspektrum der Kompetenz- und Servicestelle CEUS reicht von der Beratung bei der Einführung von Data-Warehouse-Systemen (Analyse, Design und Entwicklung) über die Einführung des Systems bis hin zur Unterstützung und Schulung der Endanwender bei der Erstellung individueller Analysen und Berichte. Ferner bietet die Kompetenz- und Servicestelle CEUS den Hochschulen an, auch den vollständigen Systembetrieb ihrer Data-Warehouse-Lösung als Application Service Provider zu übernehmen.

  • Portfolio


    Bayerische Absolventenstudie

    Drittmittel

    Finanzcontrolling

    Kostenrechnung

    Mittel

    Personal & Stellen

    Promotionen & Habilitationen

    Studierende & Prüfungen

  • Kontakt

    Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne unter den angegebenen Kontaktdaten an uns wenden.


    Anschrift

    Kompetenz- und Servicestelle CEUS
    Otto-Friedrich-Universität Bamberg
    Luitpoldstraße 19
    D-96052 Bamberg




    Kommunikation

    Telefon
    +49-951-863-2714
    Telefax
    +49-951-863-2780
    Fax-Server +49-951-863-2513
    E-Mail mail@ceushb.uni-bamberg.de
  • Impressum

    Herausgeber


    Das WWW-Angebot der Universität Bamberg wird im Auftrag des Präsidenten der Otto-Friedrich-Universität Bamberg veröffentlicht.

    Anschrift


    Otto-Friedrich-Universität Bamberg
    Kapuzinerstraße 16 
    96047 Bamberg 
    Telefon 0951 863-0  
    Telefax 0951 863-1005
    E-Mail: post(at)uni-bamberg.de
    Internet: www.uni-bamberg.de


    USt-ID-Nr.


    DE 811283362


    Rechtsform


    Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***). Sie nimmt eigene Angelegenheiten als Körperschaft (Körperschaftsangelegenheiten), staatliche Angelegenheiten als staatliche Einrichtung wahr – Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***).


    Vertretungsberechtigte Person


    Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wird vom Vorsitzenden der Universitätsleitung, Herrn Präsident Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert, gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne von § 5 Telemediengesetz *) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag **) ist der Präsident. Für namentlich oder mit einem gesonderten Impressum gekennzeichnete Beiträge liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Autoren.


    Aufsichtsbehörde


    Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
    Salvatorstraße 2
    80333 München
    Internet: www.km.bayern.de/

    Die Aufsichtsbefugnisse des Staatsministeriums ergeben sich aus den Einzelbestimmungen des BayHSchG ***)


    Aufsichtsbehörde


    Die inhaltliche Verantwortung für die WWW-Seiten der Kompetenz- und Servicestelle CEUS liegt, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, beim Leiter der Kompetenz- und Servicestelle CEUS.

    Leitung: Achim Ulbrich-vom Ende
    An der Weberei 5, 96047 Bamberg
    Telefon: +49 951 863-2770, Zentrale: +49 951 863-2714
    E-Mail: achim.ulbrich(at)ceushb.uni-bamberg.de


    Disclaimer


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    Datenschutz


    __________________________

    *) Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl I S. 179).

    **) Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (Bek. vom 7. Juni 2011 – GVBl S. 258), in Kraft getreten am 01.01.2013.

    ***) Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245).